Herzlich willkommen
in meiner
Spezialpraxis für
Zahnregulierungen & Kieferorthopädie
in Deutschlandsberg
Privat und alle Kassen
Liebe Patientinnen und Patienten,
liebe Angehörige!
Wir möchten Ihnen mitteilen,
dass zu Ihrer Sicherheit und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen
das Tragen von FFP2 Masken in der
gesamten Ordination weiterhin
erforderlich ist.
Wir danken für Ihr Verständnis!
5.03.2022
Jedes Lächeln
das du aussendest, kehrt zu dir zurück.
Und nicht nur das:
Zähne und Kiefer sind ein zentraler Baustein für
eine gesunde Kau- und Abbeißfunktion sowie für eine natürliche Sprache.
Gerade stehende Zähne sind leichter zu reinigen und weniger anfällig für Karies. Zähne beeinflussen die Harmonie eines Gesichtes und prägen die persönliche Ausstrahlung. Schöne gerade Zähne machen attraktiv, sie signalisieren Gesundheit und Lebensfreude.
Lassen Sie Ihre Zähne und die Ihrer Kinder frühzeitig kontrollieren und ersparen oder verkürzen Sie dadurch in vielen Fällen später eine aufwändige kieferorthopädische Behandlung.
Ein Lächeln ist die kürzeste Verbindung zwischen zwei Menschen.
Mein Team und ich
freuen uns auf Sie.
BERATUNG & PLANUNG
BEHANDLUNG
IOTN 4+5
DR. A. WEBER
Ich berate Sie unverbindlich.
ALLGEMEINER ABLAUF:
unverbindliches Erstberatungsgespräch:
telefonische Terminvereinbarung erbeten.
Behandlungsplanung :
• Befragung der Patientin / des Patienten, Gesundheitsfragebogen
• Abdrücke zur Anfertigung von Gipsmodellen
• Bissnahme
• Röntgenbilder
• Fotos
Besprechung des Behandlungsplanes:
• Einsetzen der vorgesehenen Apparaturen
• Mundhygieneschulung
• Kontrollen und Anpassen der Apparaturen ca. alle 4-6 Wochen
• Abnahme der Apparaturen und Einsetzen von Retentionsgeräten
WANN
Die Regulierung von Zahnfehlstellungen kann grundsätzlich in jedem Alter durchgeführt werden.
Im Kindesalter lassen sich die meisten Kieferfehlstellungen relativ einfach korrigieren, da bis zur Pubertät noch genügend Wachstum stattfindet. Im Erwachsenenalter kann bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen zusätzlich zur Zahnregulierung ein chirurgischer Eingriff erforderlich sein. In seltenen Fällen ist das Ziehen von einem oder mehreren Zähnen notwendig.
Empfehlung: Die erste kieferorthopädische Beratung sollte im 4. Lebensjahr durchgeführt werden.
WARUM
Zahn- und Kieferfehlstellungen können Schäden an den
Zähnen (z.B. Schmelzdefekte, empfindliche Zahnhälse) am Zahnfleisch
( z.B. Zahnlockerung, Parodontose) und am Kiefergelenk (z.B. Schmerzen beim Kauen, Kiefersperre, Verspannungen der Gesichts- und Halsmuskulatur) hervorrufen.
Die stark beeinträchtigte Mundhygiene führt bei schief stehenden Zähnen sehr oft zu vermehrter Kariesbildung. Genetische Faktoren, aber auch verlegte Nasenatmung, Zungenpressen, Daumenlutschen, kariöse oder bereits vorzeitig verlorengegangene Milchzähne führen zu Zahn und Kieferfehlstellungen und machen in weiterer Folge eine Zahnspangenbehandlung notwendig.
WAS
Abhängig vom Alter des Patienten und vom Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellungen kommen unterschiedliche Arten von Zahnspangen und Apparaturen zum Einsatz.
:::: abnehmbare Apparaturen:
können vom Patienten für die Zeit des Essens und Zähneputzens herausgenommen werden.
:::: Kunststoffplatten mit Metallelementen
für Kinder mit Kieferfehlstellungen, wie z.B. Gaumennahtdehnplatte, Bionator, Aktivator etc.
:::: unsichtbare Zahnspangen: (durchsichtige Kunststoffschienen),
bei leichteren Zahnfehlstellungen im Erwachsenenalter
:::: festsitzende Apparaturen:
diese können vom Patienten nicht aus dem Mund entfernt werden und setzen eine sehr gute Mundhygiene voraus. Sie kommen bei mittelgradigen und schweren Zahn- und Kieferfehlstellungen zum Einsatz.
::::z.B.: Brackets ( weiße oder zahnfarbene Brackets, Metallbrackets, selbstligierende Brackets), verschiedene Zusatzgeräte.
Die kostenfreie Zahnspange
(sog. "Gratiszahnspange") für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
(Grad IOTN 4+5)
Wann bekommen Sie die sog. Gratis-Zahnspange?
Sie haben eine starke Zahnfehlstellung.
Der Schweregrad der Fehlstellung wird durch einen/eine Vertags-Kieferorthopäden/in festgestellt und nach dem sogenannten IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) eingestuft. Seit dem 1. Juli 2015 werden die Kosten für eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets bei Patienten/Patientinnen ab dem 12. bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse komplett übernommen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind und eine Behandlungsnotwendigkeit besteht.
Wird eine Behandlungsnotwendigkeit der IOTN-Stufe 4 oder 5 festgestellt, dann qualifiziert sich der Patient/die Patientin für die Gratis-Zahnspange.
Sie müssen bei Beginn der Behandlung für eine abnehmbare Zahnspange zwischen 5 und 10 Jahre und für eine festsitzende Zahnspange zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr alt sein.
Eine Genehmigung der Gratis-Zahnspange durch die Krankenkasse ist nicht notwendig. Der/die Vertrags-Kieferorthopäde/in beurteilt, ob der Patient/die Patientin Anspruch auf die Gratis-Zahnspange hat.
Sie müssen bei einer der folgenden Krankenkassen versichert sein:
◦ GKK (Gebietskrankenkasse)
◦ BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter)
◦ BKK (Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe)
◦ SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft)
◦ VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau)
◦ SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern)
Curriculum Vitae
Anneliese Weber
Dr. med. univ. et med. dent.
1995
Promotion zum Doktor der gesamten Heilkunde
an der Karl-Franzens-Universität Graz
1995-1999 Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin
(ius practicandi)
1999 - 2002
Ausbildung zur Zahnärztin an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Graz, Facharztprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
2002 - 2004
Kieferorthopädin an der Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie des AKH Linz
2005 - 2011
Kieferorthopädin an der klinischen Abteilung für Kieferorthopädie der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Graz
Inhaberin des Fortbildungsdiploms der Österreichischen Zahnärztekammer mit Schwerpunkt Kieferorthopädie
TERMIN
VEREINBARUNG
+43 3462 4484
FÜR DEN INHALT VERANTWORTLICH:
Dr. Anneliese Weber,
Fabrikstraße 4-6, 8530 Deutschlandsberg
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Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Nachfolgend informieren wir Sie über die Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist:
Dr. Anneliese Weber,
Fabrikstraße 4-6,
8530 Deutschlandsberg
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt.
Details zur Datenverarbeitung:
Beim Besuch einer Website werden bestimmte Informationen automatisch generiert und gespeichert. Wenn Sie unsere Website besuchen, speichert unser Webserver (Computer auf dem diese Webseite gespeichert ist) automatisch folgende Daten:
-die Adresse (URL) der aufgerufenen Webseite
-Browser und Browserversion
-das verwendete Betriebssystem
-Menge der übermittelten Daten
-die Adresse (URL) der zuvor besuchten Seite (Referrer URL)
-den Hostname und die IP-Adresse des Geräts von welchem aus zugegriffen wird
-Datum und Uhrzeit
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Die Daten werden für folgende Zwecke verwendet:
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Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich an die Datenschutzbehörde ( https://www.dsb.gv.at) wenden.
Hinsichtlich der im Ärztegesetz 1998 vorgesehenen Datenverarbeitungen sind die Rechte und Pflichten gemäß Art 13, 14, 18 und 21 DSGVO ausgeschlossen (§3b Abs 2 Ärztegesetz 1998).
Stand 22032022 BaSu
Behandlung
WANN
Die Regulierung von Zahnfehlstellungen kann grundsätzlich in jedem Alter durchgeführt werden.
Im Kindesalter lassen sich die meisten Kieferfehlstellungen relativ einfach korrigieren, da bis zur Pubertät noch genügend Wachstum stattfindet. Im Erwachsenenalter kann bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen zusätzlich zur Zahnregulierung ein chirurgischer Eingriff erforderlich sein. In seltenen Fällen ist das Ziehen von einem oder mehreren Zähnen notwendig.
Empfehlung: Die erste kieferorthopädische Beratung sollte im 4. Lebensjahr durchgeführt werden.
WARUM
Zahn- und Kieferfehlstellungen können Schäden an den
Zähnen (z.B. Schmelzdefekte, empfindliche Zahnhälse) am Zahnfleisch
( z.B. Zahnlockerung, Parodontose) und am Kiefergelenk (z.B. Schmerzen beim Kauen, Kiefersperre, Verspannungen der Gesichts- und Halsmuskulatur) hervorrufen.
Die stark beeintächtigte Mundhygiene führt bei schief stehenden Zähnen sehr oft zu vermehrter Kariesbildung.Genetische Faktoren, aber auch verlegte Nasenatmung, Zungenpressen, Daumenlutschen, kariöse oder bereits vorzeitig verlorengegangene Milchzähne führen zu Zahn und Kieferfehlstellungen und machen in weiterer Folge eine Zahnspangenbehandlung notwendig.
WAS
Abhängig vom Alter des Patienten und vom Schweregrad der Zahn- und Kieferfehlstellungen kommen unterschiedliche Arten von Zahnspangen und Apparaturen zum Einsatz.
:::: abnehmbare Apparaturen:
können vom Patienten für die Zeit des Essens und
Zähneputzens herausgenommen werden.
:::: Kunststoffplatten mit Metallelementen für Kinder mit Kieferfehlstellungen, wie z.B. Gaumennahtdehnplatte, Bionator, Aktivator etc.
:::: unsichtbare Zahnspangen: (durchsichtige Kunststoffschienen), bei leichteren Zahnfehlstellungen im Erwachsenenalter
:::: festsitzende Apparaturen:
diese können vom Patienten nicht aus dem Mund entfernt werden und setzen eine sehr gute Mundhygiene voraus. Sie kommen bei mittelgradigen und schweren Zahn- und Kieferfehlstellungen zum Einsatz.
::::z.B.: Brackets ( weiße oder zahnfarbene Brackets, Metallbrackets, selbstligierende Brackets), verschiedene Zusatzgeräte.
Beratung & Planung
Ich berate Sie unverbindlich und kostenlos.
ALLGEMEINER ABLAUF:
kostenloses Erstberatungsgespräch:
(telefonische Terminvereinbarung erbeten)
Behandlungsplanung :
Befragung des Patienten, Gesundheitsfragebogen
Abdrücke zur Anfertigung von Gipsmodellen
Bissnahme
Röntgenbilder
Fotos
Besprechung des Behandlungsplanes:
Einsetzen der vorgesehenen Apparaturen und
Mundhygieneschulung
Kontrollen und Anpassen der Apparaturen ca. alle 4-6 Wochen
Abnahme der Apparaturen und Einsetzen von Retentionsgeräten
IOTN 4+5
Die kostenfreie Zahnspange
(sog. "Gratiszahnspange") für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
(Grad IOTN 4+5)
Wann bekommen Sie die sog. Gratis-Zahnspange?
Sie haben eine starke Zahnfehlstellung.
Der Schweregrad der Fehlstellung wird durch einen/eine Vertags-Kieferorthopäden/in festgestellt und nach dem sogenannten IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) eingestuft. Seit dem 1. Juli 2015 werden die Kosten für eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets bei Patienten/Patientinnen ab dem 12. bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse komplett übernommen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind und eine Behandlungsnotwendigkeit besteht.
Wird eine Behandlungsnotwendigkeit der IOTN-Stufe 4 oder 5 festgestellt, dann qualifiziert sich der Patient/die Patientin für die Gratis-Zahnspange.
Sie müssen bei Beginn der Behandlung für eine abnehmbare Zahnspange zwischen 5 und 10 Jahre und für eine festsitzende Zahnspange zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr alt sein.
Eine Genehmigung der Gratis-Zahnspange durch die Krankenkasse ist nicht notwendig. Der/die Vertrags-Kieferorthopäde/in beurteilt, ob der Patient/die Patientin Anspruch auf die Gratis-Zahnspange hat.
Sie müssen bei einer der folgenden Krankenkassen versichert sein:
◦ GKK (Gebietskrankenkasse)
◦ BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter)
◦ BKK (Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe)
◦ SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft)
◦ VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau)
◦ SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern)
Dr. A. Weber
CURRICULUM VITAE
Anneliese Weber
Dr. med. univ. et med. dent.
1995 Promotion zum Doktor der gesamten Heilkunde
an der Karl-Franzens-Universität Graz
1995-1999 Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin
(ius practicandi)
1999-2002 Ausbildung zur Zahnärztin an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Graz, Facharztprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
2002–2004 Kieferorthopädin an der Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie des AKH Linz
2005-2011 Kieferorthopädin an der klinischen Abteilung für Kieferorthopädie der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Graz
Inhaberin des Fortbildungsdiploms der Österreichischen
Zahnärztekammer mit Schwerpunkt Kieferorthopädie